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Gateprotect Firewalls zeichnen sich durch ein einzigartiges einfaches Bedienungskonzept aus. Systemadministratoren sind für Basisarbeiten nicht erforderlich. Mit einem Einführungskurs können Sie die meisten Arbeiten selber ausführen.
Alle Funktionen einer modernen Firewall sind in einem System vereint. Die Software kann mit oder ohne Hardware gekauft werden. ![]() Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Überprüfung der Sicherheit ihrer IT. |
Haftung für die Geschäftsleitung
Geschäftsführer und IT-Verantwortliche (BDSG §4f) haften für Schäden gegenüber Dritten sowie Missbrauch ( BDSG §7 vom 14.01.2003). Sofern der Geschäftsführer nicht geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, haftet dieser persöhnlich straf und zivilrechtlich (BDSG §9) und setzt sich somit auch dem Risiko von Haftstrafen aus. Zusätzlich werden Verstöße mit Bußgeld bis zu 250.000 Euro geahndet (BDSG §43). Die Geschäftsführung haftet bei: |
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Mit der EU Verordnung 2580/2001 und 881/2002 werden ALLE AM WIRTSCHAFTSLEBEN BETEILIGTEN, also insbesondere Firmen verpflichtet Geschäftskontakte auf Verbindungen zum, Terrorismus zu überprüfen. Dieses Recht gilt unmittelbar in allen EU Mitgliedsstaaten und muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
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